Ende November 2016 haben viele MieterInnen in der Otto-Suhr-Siedlung eine Modernisierungsankündigung von der Deutschen Wohnen (DW) bekommen. Das betrifft die Häuser im 2. Bauabschnitt und auch viele Häuser südlich davon. Die Folge ist, dass die Miete stark steigen wird. Das können und wollen sich viele hier nicht leisten.
Wir sind eine Initiative von MieterInnen, die sich dagegen wehrt, denn Mieten müssen bezahlbar bleiben. Wir wollen das alle, die hier wohnen, auch hier bleiben können und sind für die Instandsetzung unserer Wohnung, zu der Vermieter ohnehin verpflichtet sind. Wir sind auch nicht grundsätzlich gegen Modernisierung, aber dagegen, dass sie uns aufgezwungen wird. Und dass sie vor allem dazu da ist, um den Vermietern mehr Miete und mehr Profite zu sichern.
Darum wollen wir euch über die rechtlichen Schritte informieren, die jede und jeder Einzelne gehen kann. Das ist aber nur der Anfang. Um für alle unsere Nachbarn und Nachbarinnen eine Lösung zu finden, müssen wir uns zusammenschließen und gemeinsam Druck aufbauen. Und so können wir auch anderen zeigen, das sich Widerstand gegen hohe Mieten lohnt.
Was kann ich gegen die Mieterhöhung tun?
Das wichtigste Rechtliche Mittel gegen die Mieterhöhung bei Modernisierungen ist der sogenannte Einwand der finanziellen Härte (Härtefalleinwand), mit dem man nichts verlieren kann. Dieser ist an eine Frist gebunden, deswegen ist es wichtig sofort zu handeln. Der Einwand hilft vor allen Dingen denen, die nach der angekündigten Mieterhöhung mehr als 30% Ihres Haushaltseinkommens für die Warmmiete zahlen müssten.
Wer in diesem Fall einen Antrag wegen finanzieller Härte stellt, muss die Mieterhöhung sehr wahrscheinlich nicht selbst zahlen. Dieser Einwand richtet sich gegen spätere Mieterhöhungen aber nicht gegen die Umbauarbeiten selbst. Außer der finanziellen Härte kann es noch andere Gründe geben, die sich direkt gegen die Modernisierung richten. Ob es solche Gründe gibt, lässt sich nur in einer persönlichen Beratung klären.
Ganz wichtig: Beraten lassen!
Wer einen Härtefalleinwand stellen will, sollte unbedingt mit der Modernisierungsankündigung und seinem Mietvertrag zu einer persönlichen Beratung bei einem Anwalt oder einer Anwältin für Mietrecht gehen.
Dafür gibt es verschieden Wege
- Wer Mitglied eines Mietervereins ist (z.B. der Berliner Mietergemeinschaft oder des Berliner Mietervereins) kann zu einer kostenlosen Beratung bei einem Anwalt gehen. Auch für neue Mitglieder gilt dieses Angebot vom ersten Tag an.
- Auch vom Bezirk gibt es öffentliche Beratungsstellen, die allerdings sehr überlaufen sind. Sozialberatung Friedrichshain/ Kreuzberg. Mo und Do 13.00-17.00 Stadtteilbüro Friedrichshain, Warschauer Str. 23, 10243 Berlin-Friedrichshain
- Wer nicht im Mieterverein ist und keine andere Rechtsschutzversicherung hat, kann sich einen Beratungshilfeschein besorgen und damit selbst zu einem Anwalt gehen. Die Kosten für die Beratung übernimmt dann das Land Berlin. Den Schein gibt es beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg. Rechtsantrag- und Informationsstelle. Hallesches Ufer 62, 10963 Berlin. Mo-Mi: 8.30-15.00, Do: 8.30-13.00 14.00-18.00, Fr: 8.30-13.00
Gerade für diejenigen, die schon lange hier wohnen, kann sich die Beratung lohnen. In manchen alten Mietverträgen finden sich Klauseln, die weitere Modernisierungen ausschließen.
Was kann ich sonst noch gegen die Modernisierung tun ?
Mann kann der Deutschen Wohnen auch die Zustimmung für die Modernisierung verweigern. Der Ankündigung der Modernisierung liegt immer ein Vordruck für die Rückantwort bei. Diesen Antwortbrief schicken sie dann einfach nicht zurück. Die Gründe sollten sie dann in einem längeren Härtefalleinwand angeben.
ACHTUNG: Wer das tut, muss damit rechnen, von der Deutschen Wohnen auf eine Duldung der Modernisierungsmaßnahmen verklagt zu werden und hohe Prozesskosten zu zahlen. Nur wer eine Mietrechtsschutzversicherung hat, ist dagegen abgesichert. Mitglieder in einem Mieterverein haben solch eine Versicherung. Aber Vorsicht: Neue Mitglieder haben erst nach einen Zeitraum von einem Monat (Berliner Mietergemeinschaft) oder nach drei Monaten (Berliner Mieterverein) einen Rechtsschutz.